Mit Entscheidung vom 10.04.2018, Az. 1 BvL 11/14, hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung der bisherigen Grundsteuer festgestellt und dem Gesetzgeber aufgetragen bis zum 31.12.2019 eine Neuregelung zu schaffen. Dieser Verpflichtung ist der Gesetzgeber mit einem umfangreichen Gesetzespaket in 2019 nachgekommen.
Auf der Grundlage dieses Gesetzespakets müssen in Deutschland rund 36 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe für Zwecke der Grundsteuer neu bewertet werden. Infolgedessen ist in 2022 durch sämtliche Grundstückseigentümer und Inhaber eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs eine Feststellungserklärung zur Neubewertung der Wertverhältnisse zum Stichtag 1. Januar 2022 abzugeben.
Die Neuwertung ist die Grundlage für die Erhebung der neuen Grundsteuer ab dem Jahr 2025. Bis dahin gelten noch die bisherigen Regelungen zur Erhebung der Grundsteuer.
Für weiterführende Informationen verweisen wir auf die Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen: Bundesfinanzministerium – Reform der Grundsteuer