Grundsteuererklärungin nur 5 SchrittenGGS tax beauftragen

Wir erstellen Ihre Grundsteuererklärung

Alle Grundstückseigentümer und Eigentümer von Immobilien müssen bis zum 31.01.2023 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben. Update nur für Bundesland Bayern: Abgabefristverlängerung bis 30.04.2023

  • Haben Sie keine Lust und Zeit, sich mit der Grundsteuerreform zu beschäftigen?

  • Haben Sie Angst, dass Sie etwas falsch machen?

  • Sie möchten sich nicht über das ELSTER Portal selbst anmelden und dort Ihre Daten hinterlegen?

Die GGS tax erstellt Ihre Grundsteuererklärung

für Sie

als Grundstücks- oder Immobilienbesitzer oder privater Vermieter.

unabhängig

davon, in welchem Bundesland Ihr Grundstück liegt und wo Sie wohnen!

zum Festpreis von 199 Euro

inkl. 19% Umsatzsteuer je Feststellungserklärung.

Grundsteuererklärung in nur 5 Schritten:

Schritt 1

Sie beauftragen uns über ein Online- Formular zur Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung.
Die Bezahlung der Gebühr ist Voraussetzung für die Bearbeitung des Auftrags.

Schritt 2

Sie erhalten eine Registrierungs E-Mail zu unserem gesicherten Portal. Nach Vergabe eines Passwortes können Sie dort alle benötigten Daten erfassen und ggf. Dokumente im PDF-Format hochladen.

Schritt 3

Wir erstellen Ihre Grundsteuererklärung, wenn alle Ihre Daten und Dokumente vorliegen.
Dabei überprüfen wir Ihre vorgelegten Unterlagen auf Vollständigkeit.

Schritt 4

Nach Fertigstellung Ihrer Grundsteuererklärung können Sie diese zur Prüfung einsehen und freigeben.

Schritt 5

Wir übermitteln die Grundsteuererklärung nach Ihrer Freigabe rechtssicher und digital an das Finanzamt.

FAQ zur Grundsteuererklärung

Mit Entscheidung vom 10.04.2018, Az. 1 BvL 11/14, hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung der bisherigen Grundsteuer festgestellt und dem Gesetzgeber aufgetragen bis zum 31.12.2019 eine Neuregelung zu schaffen. Dieser Verpflichtung ist der Gesetzgeber mit einem umfangreichen Gesetzespaket in 2019 nachgekommen.

Auf der Grundlage dieses Gesetzespakets müssen in Deutschland rund 36 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe für Zwecke der Grundsteuer neu bewertet werden. Infolgedessen ist in 2022 durch sämtliche Grundstückseigentümer und Inhaber eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs eine Feststellungserklärung zur Neubewertung der Wertverhältnisse zum Stichtag 1. Januar 2022 abzugeben.

Die Neuwertung ist die Grundlage für die Erhebung der neuen Grundsteuer ab dem Jahr 2025. Bis dahin gelten noch die bisherigen Regelungen zur Erhebung der Grundsteuer.

Für weiterführende Informationen verweisen wir auf die Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen: Bundesfinanzministerium – Reform der Grundsteuer

  • Den Grundbuchauszug, den Sie in PDF in unser Portal hochladen müssen
  • Den Einheitswertbescheid, den Sie aufgrund des Kaufs Ihrer Grundstücke bzw. Immobilie vom Finanzamt erhalten haben.

Nein. Sie können unser gesichertes Portal für die Dateneingabe und für das Hochladen der Dokumente über jeden Internetbrowser aufrufen.